Information zum Wahlablauf
Das Wahllokal im Gemeindehaus hat am Sonntag, 11. März von 11-18 Uhr geöffnet.
Es sind sechs Kirchenvorsteherinnen oder Kirchenvorsteher zu wählen.
Sie können bis zu fünf Namen mit einem Kreuz kennzeichnen.
Pro Kandidatin oder Kandidat darf nur eine Stimme abgegeben werden.
Der Stimmzettel ist ungültig, wenn mehr als sechs Namen oder kein Name
gekennzeichnet oder Zusätze gemacht worden sind.
gekennzeichnet oder Zusätze gemacht worden sind.
Briefwahl ist möglich – sie muss bis zum 8. März im Gemeindebüro beantragt werden, auf jeden
Fall aber so früh, dass die Briefwahlunterlagen Ihnen zugeschickt und die Stimmzettel wieder zurückgesandt werden können.
Fall aber so früh, dass die Briefwahlunterlagen Ihnen zugeschickt und die Stimmzettel wieder zurückgesandt werden können.
In der Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannover
dürfen bei dieser Wahl zum ersten Mal schon 14-Jährige wählen.
dürfen bei dieser Wahl zum ersten Mal schon 14-Jährige wählen.